Energiewende ja!

Immer mit der Ruhe

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zurzeit das Diskussionsthema. Zumal es bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Dabei handelt es sich aktuell um einen Gesetzentwurf. Konkret scheint zunächst, dass in Zukunft die Wärmepumpe als Standardlösung im Neubau gelten soll. Für Sie als Besitzer einer Ölheizung ändert sich – Stand heute – zunächst einmal nichts. Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren und keine übereilten Entscheidungen treffen

Offen für Neues

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird und dass es ausreichend Übergangszeiträume geben soll. Wörtlich heißt es: „Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen.“ In Ausnahmefällen sollen Eigentümer auch von der Pflicht befreit werden können, eine klimafreundliche Heizung einzubauen. Wie genau diese Ausnahmefälle aussehen, ist noch nicht abschließend geklärt.

Gut aufgestellt

Um Deutschland klimaneutral zu machen, sollen in den nächsten 20 Jahren alle Heizungen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Fossile Brennstoffe dürfen maximal bis zum 31. Dezember 2044 genutzt werden. Daher wird gerade im Bereich erneuerbarer flüssiger Brennstoffe, sogenannter E-Fuels, intensiv geforscht. Aktuell gilt: Mit Ihrer Ölheizung sind Sie bestens aufgestellt. Sie profitieren – auch dank eigener Bevorratung – von der hohen Versorgungssicherheit. Sie heizen markt- und preisunabhängig über einen langen Zeitraum. Und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ölheizung mit erneuerbaren Energien zu koppeln.

Alles im Fluss

Nach heutigem Stand dürfen vorhandene Heizungen weiterbetrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht ist nicht vorgesehen. Sofern möglich kann eine defekte Heizung repariert werden. Ist die Heizung irreparabel, kann eine gebrauchte Ölheizung eingebaut werden, muss dann allerdings innerhalb von drei Jahren mit 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. Nach Ablauf der drei Jahre könnte sie in Kombination mit einer Wärmepumpe als Hybridsystem weiter genutzt werden. Der Einbau einer neuen Öl-Brennwertheizung ohne zusätzlichen Aufwand ist nach heutigem Stand nach wie vor noch bis Ende des Jahres 2023 möglich.

Sollten Sie dennoch Fragen haben, rufen Sie uns an unter 0421-42 00 71
oder schreiben Sie uns an kontakt@mst-energie.de.

Härtefallhilfen – Es könnte sich lohnen

Jetzt Entlastung prüfen!


Nach der Gaspreisbremse kommt die Ölpreisbremse. Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern
wie Öl heizen, werden unter Umständen ebenfalls entlastet.

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